ZDK fordert Rückkehr zur Neuwagengarantie

Von Robert Lißack
Rottenburg, 15.06.2004

Transparente und vergleichbare Regelungen für die Verbraucher

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat den Rückzug einiger Hersteller aus den Ga­rantieversprechen für Neufahrzeuge kritisiert. Die Garantie ermögliche dem Verbraucher, so Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer, sich bei fehlerhaften Fahrzeugen sowohl an den Händler als auch an den Hersteller zu wenden.

Die ausschließlich beim Händler geltend zu machende Sachmängelhaftung könne nachteilig für Verbraucher und Fachhandel sein. Den Beweislastregeln des neuen Schuldrechts zufolge müsse der Kunde zunächst einen Mangel im Rechts­sinne nachweisen. Greife die Beweislastumkehr nicht mehr, habe er nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Der Hersteller könne in derartigen Situationen im Rahmen von nicht näher bekannten Kulanzregelungen festlegen, ob dem Händler – und damit auch dem Kunden - die Fehlerbeseitigung vergütet werde oder nicht. Dem Kunden könne daher vorab nicht mitgeteilt werden, ob er mit Kosten zu rechnen habe oder nicht. Darüber hinaus werde bei Sachmängelhaftungsarbeiten nur der Aufwand ersetzt, der betriebswirtschaftlich notwendige Erlös aus Reparaturarbeiten sei für den Händler nicht erzielbar.

Dilchert forderte die Hersteller auf, zur bewährten und verbraucherfreundlichen Regelung der Neuwagengarantie zurückzukehren. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Kfz-Verband bereits seit Jahren "Europa-Autos zu Europa-Preisen zu Europa-Garantien" fordere. Auch vor dem Hintergrund des größeren gemeinsamen Marktes sei es unverzichtbar, für alle Verbraucher transparente und vergleichbare Regelungen zu haben.

 

Quelle/Text: KFZBetrieb.de

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